Kann-Kind oder Muss-Kind: Je nachdem, ob dein Kind vor oder nach dem Stichtag deines Bundeslandes geboren wurde, findet die Einschulung mit 6 oder 7 Jahren statt.  Doch wann genau ist dieser Stichtag in welchem Bundesland? Wie finde ich heraus, ob mein Kind schulfähig ist? Und welche Vor- und Nachteile birgt die Einschulung mit 6 bzw. mit 7 Jahren? Wir klären dich auf.

Kann-Kind oder Muss-Kind: Was heißt das?

Bestimmt sind dir die zwei Begriffe schon einmal über den Weg gelaufen, auch wenn dein Kind noch nicht schulpflichtig ist. Das ist damit gemeint:

  • Muss-Kinder sind zum Stichtag sechs Jahre alt, werden somit schulpflichtig und müssen eingeschult werden. Nur in Ausnahmefällen können Eltern einen Antrag auf Zurückstellung stellen: Somit erfolgt die Einschulung des Kindes mit 7 statt mit 6 Jahren.
  • Kann-Kinder feiern ihren 6. Geburtstag nach dem Stichtag und werden somit erst im nächsten Kalenderjahr schulpflichtig. Je nachdem, in welchem Monat das Kind Geburtstag hat, kann es sein, dass es bei der Einschulung 7 Jahre alt ist. Bei manchen Bundesländern, die ihren Stichtag mit dem 30. Juni früher im Jahr angesetzt haben, besteht zwischen diesem Stichtag und dem Schulstart im August oder September ein Wahlzeitraum für Eltern, wenn ihr Kind in diesem Zeitraum 6 Jahre alt wird. Sie können ohne größeren Aufwand entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden oder erst zum nächsten Schuljahr eingeschult werden soll. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Kinder vorzeitig einschulen zu lassen, sofern sie von der zuständigen Grundschule als schulfähig erachtet werden.

Wann ist mein Kind schulfähig?

Das zeigt sich an mehreren Faktoren: Die Schulfähigkeit eines Kindes hängt von seiner

  • körperlichen,
  • geistigen,
  • seelischen
  • und sozialen Entwicklung ab.

Vor Schulstart soll die sogenannte Schuleingangsuntersuchung (SEU) zeigen, ob dein Kind bereit für die Schule ist. Die Untersuchung ist in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben und dauert üblicherweise ca. 30 bis 45 Minuten. Ähnlich wie bei der U9 testet der Arzt bzw. die Ärztin die Fein- und Grobmotorik deines Kindes. Außerdem wird das Seh- und Hörvermögen getestet.

Folgende Dinge könnten dabei untersucht werden:

  • Kann dein Kind auf einem Bein stehen?
  • Weiß es, wie es sich selbst an- und auszieht?
  • Kann dein Kind Formen nachzeichnen?
  • Wie reagiert es auf einen Rückschlag?
  • Wie sind seine sprachlichen Fähigkeiten?

In unserem Beitrag “Was müssen Vorschulkinder können?” erhältst du ausführliche Informationen darüber, was von angehenden Schulkindern erwartet wird. Wirf doch auch einen Blick in unsere Checkliste!

Anmeldung, Zurückstellung: Allgemeine Infos zur Einschulung

Anmeldung

Eltern müssen ihr schulpflichtiges Kind bei der Grundschule anmelden. In einigen Bundesländern findet die Anmeldung im Frühjahr des Jahres statt, indem das Kind schulpflichtig wird. Doch in manchen Bundesländern musst du dein Kind bereits ein Jahr vor Einschulung an der Grundschule anmelden.

Hier sind alle Anmeldungsfristen der Bundesländer im Überblick:

BundeslandAnmeldefrist
Baden-WürttembergMärz bis April (Einschulungsjahr)
BayernMärz (Einschulungsjahr)
BerlinAnfang bis Mitte Oktober (Vorjahr)
BrandenburgEnde Februar (Einschulungsjahr)
BremenAnfang bis Mitte November (Vorjahr)
HamburgJanuar (Einschulungsjahr)
HessenMärz bis April (Vorjahr)
Mecklenburg-VorpommernOktober (Vorjahr)
NiedersachsenMai bis Juni (Vorjahr)
Nordrhein-WestfalenMitte November (Vorjahr)
Rheinland-PfalzMitte September (Vorjahr)
SaarlandMitte November (Vorjahr)
SachsenAugust bis Mitte September (Vorjahr)
Sachsen-AnhaltErster März (Vorjahr)
Schleswig-HolsteinAugust bis November (Vorjahr)
ThüringenAnfang Mai (Vorjahr)

Folgende Dokumente solltest du für dein Kind dabei haben:

  • Geburtsurkunde deines Kindes
  • evtl. weitere Personalpapiere deines Kindes (z.B. Reisepass)
  • deinen Personalausweis oder Reisepass
  • evtl. Vollmacht und Ausweiskopie des Partners/der Partnerin, wenn nicht anwesend
  • ggf. Eheurkunde
  • ggf. Scheidungsurkunde oder Sorgerechtsbeschluss
  • Nachweis der beiden Masernimpfungen oder ärztliche Bescheinigung über Masern-Immunität
  • Brief mit der schriftlichen Benachrichtigung zur Schulanmeldung
  • ggf. Bescheinigung der Sprachstandsfeststellung
  • ggf. Anmeldeformular der Grundschule
  • ggf. Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen U8 und U9
  • ggf. Nachweis der Schuleingangsuntersuchung
  • ggf. Passfoto für die Schulakte

Je nach Bundesland können die erforderlichen Unterlagen, die du zur Schulanmeldung mitbringen solltest, etwas variieren. Aber keine Sorge: Von der zuständigen Grundschule deines Kindes bekommst du alle wichtigen Informationen.

Üblicherweise nimmst du dein Kind zur Anmeldung mit. So kann es sich persönlich in seiner neuen Schule vorstellen.

Zurückstellung

Alle Grundschulen in Deutschland bieten die Zurückstellung von Kindern um ein Jahr an. Diese erfolgt jedoch meist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen, die dem schulpflichtigen Kind die Teilnahme am Unterricht erschweren würden. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung.

Welche Grundschule wird besucht?

In vielen Bundesländern Deutschlands gilt die sogenannte Schulsprengel-Regel. Mit Schulsprengel ist ein abgegrenztes Gebiet – oder ein Bezirk – gemeint, dem eine bestimmte Schule zugeordnet ist. Alle schulpflichtigen Kinder werden an „ihrer“ Sprengelschule eingeschult. Die Grundschule ist üblicherweise deinem Wohnort am nächsten.

Entspricht die Sprengelschule nicht deinen Vorstellungen und Ansprüchen, oder natürlich denen deines Kindes, kannst du aus wichtigem Grund einen Antrag bei einer anderen Schule – der Gastschule – stellen.

In manchen Bundesländern besteht freie Wahl bei den Grundschulen – etwa in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen. Es werden jedoch die Kinder bevorzugt angenommen, deren Wohnort am nächsten zur Grundschule ist, da ein sicherer Schulweg ein großes Kriterium ist. Auch Geschwisterkinder haben eine höhere Chance, an einer Grundschule außerhalb des Schulsprengels aufgenommen zu werden.

Einschulung mit 6 oder 7 Jahren: Stichtage in Deutschland

Bis 1997 war deutschlandweit der Stichtag zur Einschulung der 30. Juni. Seitdem können die jeweiligen Bundesländer den Stichtag, ab dem die Schulpflicht beginnt, selbst regeln. Durch diesen Beschluss sollte vor allem eine vorzeitige Einschulung begünstigt werden. Wir zeigen dir die unterschiedlichen Stichtagsregelungen der Länder.

Baden-Württemberg

Bis zum Schuljahr 2019/2020 galt der 30. September als Einschulungsstichtag. Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden Kinder in Baden-Württemberg schulpflichtig, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die Vorverlegung des Stichtags verlängert den sogenannten Einschulungskorridor, den die Grundschulen in Baden-Württemberg anbieten. Dabei handelt es sich um den Entscheidungsfreiraum der Eltern, ihre Kinder an der Grundschule anzumelden, wenn sie zwischen dem 1. Juli und 30. September geboren sind. Machen sie das nicht, geht das Kind weiterhin in die Kita und wird erst im folgenden Schuljahr schulpflichtig. Alle weiteren Informationen erhältst du auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Bayern

In Bayern sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Seit dem Schuljahr 2019/2020 gibt es ebenfalls einen Einschulungskorridor: Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können nach ausgiebiger Beratung der Grundschule entweder das kommende Schuljahr beginnen, oder aber erst ein Jahr später zur Schule gehen. Wer die spätere Einschulung wünscht, muss das der Grundschule noch im Frühjahr schriftlich mitteilen. Mehr Infos zur Einschulung mit 6 oder 7 Jahren in Bayern gibt es vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Berlin

Der Stichtag zur Einschulung in den Grundschulen Berlins ist der 30. September. Alle Kinder, die bis dahin das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig. Es besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung für Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 31. März des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden. Alle Infos findest du hier.

Brandenburg

Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, werden am 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Wenn die Eltern es wünschen und beantragen und die Grundschule es genehmigt, können auch Kinder eingeschult werden, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden. Auch Kinder, die nach dem 31. Dezember vor dem 1. August des Folgejahres sechs Jahre alt werden, können in Ausnahmefällen vorzeitig eingeschult werden. Weitere Informationen findest du beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Bremen

Der Stichtag in Bremen ist der 30. Juni: Die Einschulung erfolgt für alle Kinder, die bis dahin sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, besteht ebenfalls die Möglichkeit der Einschulung, wenn die Eltern das wünschen und die Grundschule es empfiehlt. Der Zeitraum wird als „Karenzzeit“ bezeichnet. Alle Infos zur Einschulung in Bremen gibt es hier.

Hamburg

In Hamburg fallen alle Kinder unter die Schulpflicht, die vor dem 1. Juli sechs Jahre alt werden. Jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, sofern es ihr geistiger, seelischer, körperlicher und sprachlicher Entwicklungsstand erlaubt. Auf Hamburg.de findest du alle wichtigen Informationen zum Thema Einschulung.

Hessen

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden in Hessen schulpflichtig. Auf Antrag der Eltern können auch Kinder in der Schule angemeldet werden, die erst nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Der Schulleiter oder die Schulleiterin entscheidet, ob das Kind aufgenommen wird, unter Berücksichtigung eines schulärtzlichen Gutachtens. Alle Infos zur Einschulung mit 6 oder 7 Jahren in Hessen findest du hier.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern werden alle Kinder zum 1. August schulpflichtig, die bis zum 30. Juni desselben Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Jüngere Kinder, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, sofern sie die nötigen Voraussetzungen dafür erfüllen und die Grundschule den Antrag genehmigt. Alle weiteren Infos findest du im Bildungsserver des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

Der Stichtag für die Einschulung in Niedersachsen ist der 30. September: Alle Kinder, die bis dahin sechs Jahre alt werden, erhalten die Schulpflicht. Jüngere Kinder können ebenfalls eingeschult werden, sofern die Eltern das möchten und der Entwicklungsstand des Kindes dies zulässt. Eltern können den Einschulungstermin um ein Jahr verschieben, wenn das Kind zwischen dem 1. Juli und dem 30. September seinen sechsten Geburtstag hat. Dazu muss eine schriftliche Erklärung bis spätestens 1. Mai bei der Grundschule eingehen. Mehr Informationen findest du hier.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist ein Kind zum 1. August schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September desselben Jahres seinen sechsten Geburtstag hat. Kinder, die ab dem 1. Oktober und später das sechste Lebensjahr vollenden, sind erst im darauffolgenden Jahr schulpflichtig. Wünschen Eltern, dass ihr Kind – das nach dem Stichtag seinen sechsten Geburtstag feiert – vorzeitig die Schule besucht, müssen sie das formlos bei der zuständigen Grundschule beantragen. Um zu entscheiden, ob das Kind bereits schulfähig ist, kann ein schulärztliches oder schulpsychologisches Gutachten notwendig sein. Auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es alle Informationen zur Einschulung mit 5, 6 oder 7 Jahren.

Rheinland-Pfalz

Kinder, die bis einschließlich 31. August sechs Jahr alt werden, sind in Rheinland-Pfalz schulpflichtig. Jüngere Kinder können vorzeitig eingeschult werden, wenn die Eltern das wünschen und beantragen. Der Schulleiter oder die Schulleiterin entscheidet schließlich, ob das jüngere Kind bereits erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Weitere Infos erhältst du vom Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz.

Saarland

Der Stichtag im Saarland ist der 1. Juli: Alle Kinder, die bis dahin das sechste Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig und müssen von den Eltern bei der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Das trifft auch auf Kinder zu, die für ein Jahr zurückgestellt werden sollen. Jüngere Kinder, die nach dem Stichtag ihren 6. Geburtstag feiern, können vorzeitig eingeschult werden, sofern sie den für den Schulunterricht erforderlichen geistigen, sozialen und körperlichen Entwicklungsstand aufweisen. Weitere Infos gibt es auf dem Internetauftritt der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Sachsen

In Sachsen werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden. Sie müssen im Jahr vor der Einschulung – zwischen 1. August und 15. September – an der Grundschule angemeldet werden. Auf Antrag der Eltern können auch Kinder die Schule besuchen, die nach diesem Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Alle weiteren Informationen zur Einschulung in Sachsen erhältst du hier.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist der Stichtag für die Einschulung der 30. Juni. Alle Kinder, die bis zu diesem Datum ihren sechsten Geburtstag feiern, werden schulpflichtig. Auf Antrag der Eltern und Genehmigung der Schulleitung können auch Kinder eingeschult werden, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung ist in beiden Fällen erforderlich. Weitere Informationen erhältst du beim Bürgerservice Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, werden in Schleswig-Holstein schulpflichtig. Eine Ausnahme besteht unter anderem bei zu früh geborenen Kindern: Hier kann der ursprünglich berechnete Entbindungstermin herangezogen werden und ggf. eine spätere Einschulung erfolgen. Jüngere Kinder, die erst nach dem Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch und Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, sofern sie den notwendigen Entwicklungsstand aufweisen. Alle weiteren Informationen findest du hier.

Thüringen

Die Schulpflicht für Kinder, die in Thüringen leben, beginnt, wenn sie bis zum 1. August ihren sechsten Geburtstag haben. Eltern können die vorzeitige Einschulung ihres Kindes beantragen, wenn es bis zum 30. Juni desselben Jahres mindestens fünf Jahre alt ist. Weitere Infos erhältst du hier.

Alle Stichtage der Bundesländer übersichtlich in einer Tabelle

BundeslandStichtag / Muss-KinderKann-KinderVorzeitige Einschulung
Baden-Württemberg30. Juni1. Juli bis 30. SeptemberKinder, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres 6 Jahre alt werden auf Antrag.
Bayern30. September1. Juli bis 30. SeptemberKinder, die bis zum 31. Dezember 6 Jahre alt werden auf Antrag.
Berlin30. SeptemberKinder, die bis zum 31. März des folgenden Jahres 6 Jahre alt werden auf Antrag.
Brandenburg30. SeptemberKinder, die bis zum 31. Dezember 6 Jahre alt werden auf Antrag.
Bremen30. Juni1. Juli bis 30. September (Karenzzeit) 
Hamburg1. JuliKinder, die nach dem 1. Juli 6 Jahre alt werden auf Antrag.
Hessen30. JuniKinder, die nach dem 30. Juni 6 Jahre alt werden auf Antrag.
Mecklenburg-Vorpommern30. JuniAb 1. Juli auf AntragKinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Jahres 6 Jahre alt werden auf Antrag.
Niedersachsen30. September1. Juli bis 30. SeptemberJüngere Kinder auf Antrag.
Nordrhein-Westfalen30. SeptemberJüngere Kinder auf Antrag.
Rheinland-Pfalz31. August1. September bis 31. DezemberJüngere Kinder auf Antrag.
Saarland1. JuliJüngere Kinder auf Antrag.
Sachsen30. Juni1.Juli bis 30. SeptemberKinder, die nach dem 30. September 6 Jahre alt werden auf Antrag.
Sachsen-Anhalt30. JuniKinder, die bis zum Stichtag mind. fünf Jahre alt sind
Schleswig-Holstein30. JuniAuf Antrag, wenn Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt wird.
Thüringen1. AugustAuf Antrag, wenn Kind am 30. Juni mind. fünf Jahre alt ist.

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Einschulung mit 6 oder 7 Jahren? Vor- und Nachteile

Gerade Eltern, deren Kinder sogenannte „Korridorkinder“ sind – sie also die Wahl haben, ihr Kind erst ein Jahr später einzuschulen – machen sich viele Gedanken, welche Vor- und Nachteile die Einschulung mit gerade 6 oder erst mit 7 Jahren mit sich bringt. Eine Studie aus Mannheim fand heraus, dass jüngere Kinder häufiger ausgeschlossen und gehänselt würden. Lehrer würden sie häufiger als schlechter beim Lesen, Schreiben und in Mathematik beurteilen. In den USA zeigte eine Studie auf, dass jüngere Kinder eines Jahrgangs tendenziell schlechter in der Schule abschnitten und später größere Schwierigkeiten hatten, an einer guten Hochschule angenommen zu werden. Im Gegensatz dazu sagen Bildungsforscher gegenüber der WELT, dass es das „richtige“ Einschulungsalter nicht gäbe und sich jüngere sowie ältere Kinder einer Klasse ungefähr aber der dritten Jahrgangsstufe auf ein ähnliches Niveau einpendeln.

Man sollte auch nicht vergessen, dass jedes Kind anders ist und es durchaus viele sehr wissbegierige und lernbereite junge Kinder gibt, die sich womöglich im Kindergarten langweilen. Diese Kids eher einzuschulen, sofern die Eltern das für richtig erachten und die Schule dem ebenfalls zustimmt, kann die richtige Entscheidung sein. Für diese Kinder ist eine frühe Einschulung also von Vorteil.

Doch das Empfinden von Schulleitungen, Bildungsforschern und Eltern unterscheidet sich stark. Wo Schulärzte grünes Licht zur Einschulung geben, bleiben Eltern verunsichert und wünschen sich für ihr Kind, das vielleicht gerade zum Schulstart 6 Jahre alt wird, noch ein unbeschwertes Jahr im Kindergarten.

Wir haben uns die Erfahrungen von Eltern dazu in Foren durchgelesen und stellten fest, dass ein Großteil eine spätere Einschulung befürwortet und sie rückblickend als richtige Entscheidung ansieht. Eltern, die ihr Kind mit gerade 6  oder sogar noch 5 Jahren einschulen mussten, empfanden das oft als zu früh. Das Kind sei zu schüchtern gewesen und es mangelte noch an Selbstbewusstsein. Eine Zurückstellung schulpflichtiger Kinder gestaltet sich jedoch als schwierig: Sobald die Schulfähigkeit eines Kindes festgestellt wird, muss in vielen Fällen ein erheblicher gesundheitlicher Grund vorliegen, um die Einschulung um ein Jahr zu verschieben. Etwa – überspitzt gesagt – dass das Kind überhaupt nicht in der Lage sei, Löffel und Gabel zu halten, geschweige denn eine Schere zu führen.

Kritik an Stichtagsregelungen

In Bundesländern, die am 30. September als Stichtag festhalten, werden teils noch 5-Jährige schulpflichtig – unabhängig davon, ob sie die emotionale und soziale Reife für die Grundschule besitzen. Die Kinder sind meist zu jung, Misserfolge und Frust am Schulbesuch die unschönen Folgen. Eine Zurückstellung sei auch nicht ohne Weiteres möglich. Viele Eltern gehen seit einigen Jahren dagegen vor und versuchen anhand Petitionen die Bundesländer zum Umdenken zu bewegen. So haben einige Bundesländer wie Bayern den Einschulungskorridor eingerichtet. Baden-Württemberg hat über die letzten Jahre hinweg den Einschulungsstichtag schrittweise wieder nach vorne verlegt: Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden dort Kinder schulpflichtig, wenn sie bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sind.

Wurde dein Kind mit 6 oder 7 Jahren eingeschult? Und wie ging es deinem Sprössling und dir damit? Wir sind gespannt, was du in den Kommentaren erzählst!

Quellen

Schule in Deutschland: Wahl der Grundschule – muss mein Kind auf die Sprengelschule?
Bildungsserver.de: „Der Stichtag für die Einschulung liegt zwischen dem 30. Juni und dem 30. September.“
BZgA: Untersuchung zur Einschulung
WELT: Warum es das richtige Einschulungsalter nicht gibt

Über den Autor

Julia May

Hi! Ich bin Julia und seit 2018 Mama eines aufgeweckten Jungen, der meine Welt manchmal ganz schön auf den Kopf stellt. 2022 gesellte sich mein zweites Söhnchen hinzu und gemeinsam erleben wir den trubeligen Alltag einer vierköpfigen Familie. Meine Erfahrungen teile ich mit dir in zahlreichen Artikeln rund um Kindererziehung, Schwangerschaft und Gesundheit und gebe bewährte und hilfreiche Tipps, die deinen Familienalltag erleichtern.

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