Hurra, dein Baby ist endlich da! Das heißt auch, dass all deine Aufmerksamkeit sich auf deinen Nachwuchs richtet. Vor allem am Anfang kümmerst du dich um dein Kleines sehr ausgiebig. Das heißt wiederum auch, dass du nicht mehr so viel arbeiten kannst. Die Folgen sind finanzielle Einbußen. Damit du dir die Kinderpause trotz Wegfall deiner Arbeit leisten kannst, gibt es seit 2007 das Elterngeld. Die Entgeltersatzleistung soll Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern, finanziell unterstützen. Alles Wichtige zum Elterngeld haben wir hier für dich zusammengefasst.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll einen finanziellen Ausgleich schaffen, falls die Eltern nach der Geburt weniger Einkommen haben, weil sie zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Aktuell haben Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld, die nach der Geburt ihres Kindes pro Lebensmonat durchschnittlich nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten (Studium und Ausbildung nicht betroffen). Im Zuge der neuen Elterngeld-Reform wird die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Die Regelung tritt für Geburten ab dem 1. September 2021 in Kraft.

Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?

Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie hoch dein Einkommen vor der Geburt deines Kindes war und ob es nach der Geburt wegfällt. Zudem spielen weitere Faktoren eine Rolle. Nachfolgend haben wir eine Übersicht darüber aufgeführt, was eine Rolle bei der Berechnung des Elterngeldes spielt:

  • Beantragst du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
  • Wie hoch war dein bisheriges Einkommen?
  • Wie hoch wird dein Einkommen sein, während du Elterngeld beziehst?
  • Bekommst du noch andere staatliche Leistungen?
  • Bekommst du Zwillinge oder Mehrlinge?
  • Hast du bereits kleine Kinder?

Darüber hinaus spielt es auch eine wichtige Rolle, welche Arten von Elterngeld du beantragst und wie du sie miteinander kombinierst. Je nach Kombination kannst du sogar mehr Geld für dich rausholen. Es gibt Elterngeld in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld

Als Basiselterngeld bekommen Eltern, die vor der Geburt ein höheres Einkommen hatten, in der Regel 65 % des Netto-Einkommens – falls das Einkommen nach der Geburt wegfällt. Für die Berechnung wird das Einkommen aus den 12 Monaten vor dem Monat der Geburt berücksichtigt. Je kürzer der Zeitraum war, in dem Einkommen erzielt wurde, desto geringer fällt grundsätzlich das Elterngeld aus.

Falls nach der Geburt weiterhin Einkommen aus einer Tätigkeit erzielt wird, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Netto-Einkommen vor der Geburt und Netto-Einkommen danach.

Bei Geringverdienerinnen und Geringverdienern steigt der Prozentsatz, den sie von ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen man hatte, desto größer ist der Prozentsatz. Auch Eltern, die kein Einkommen hatten, bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag.

Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1800 Euro monatlich. Als Netto-Einkommen vor der Geburt wird übrigens ein Maximalbetrag von 2.770 Euro berücksichtigt.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus wird genauso wie das Basiselterngeld berechnet. Hier wird ein Basiselterngeld-Monat in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt. Das bedeutet, man bekommt das Geld eines Basiselterngeld-Monats auf zwei Monate verteilt, statt es auf einmal zu bekommen (Der Auszahlungszeitraum wird gestreckt). Dadurch wird die Förderungsdauer verdoppelt. Es richtet sich an Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten wollen. Sie bekommen zusätzlich zum Lohn ElterngeldPlus. Falls du als Mutter des Kindes Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen bekommst, kannst du in dieser Zeit kein ElterngeldPlus bekommen, sondern nur Basiselterngeld.

Partnerschaftsbonus als zusätzlicher Vorteil während des Bezugs von ElterngeldPlus

Der Partnerschaftsbonus ist für die Eltern interessant, die auf vier aufeinanderfolgenden Monaten nach der Geburt parallel zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten (Ab 01. September 2021: zw. 24 und 32 Stunden) und ElterngeldPlus beziehen. Als Partnerschaftsbonus können beide Elternteile jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Das bedeutet, man bekommt mehr Geld. Den Partnerschaftsbonus kann man auch bekommen, wenn man alleinerziehend ist.

Übrigens: Die Elterngeld-Varianten kannst du flexibel miteinander kombinieren, so kannst du beispielsweise die ersten Monate Basiselterngeld beziehen und die restlichen ElterngeldPlus.

Weitere Boni beim Elterngeld

Falls du Zwillinge zur Welt bringst, bekommst du für diese nur einmal Elterngeld. Das Elterngeld erhöht sich aber: So bekommst du einen Zuschlag von 300 Euro auf das Basiselterngeld oder 150 Euro auf das ElterngeldPlus. Bei Drillingen bekommst du den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter. Diesen Zuschlag nennt man „Mehrlings-Zuschlag“.

Du kannst außerdem vom Geschwisterbonus profitieren, falls weitere Kinder in deinem Haushalt leben. Das Elterngeld steigt dann um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat bei Basiselterngeld und um 37,50 bei ElterngeldPlus. Den Bonus bekommt man aber nur, wenn das Geschwisterchen noch keine drei Jahre alt ist. Bei zwei Geschwistern dürfen beide noch keine 6 Jahre alt sein. Bei einem Kind mit Behinderung, darf dieses keine 14 Jahre alt sein und bei Adoptivkindern kommt es auf die Zeit an, seitdem sie in deinem Haushalt leben. Allerdings ist hier ab dem 14. Geburtstag dennoch Schluss.

Ab dem 1. September 2021 bekommen Eltern von zu früh geborenen Kindern mehr Rücksicht und erhalten zusätzliche Elterngeldmonate. Das bedeutet: Wird das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate. Bei zwölf Wochen gib es drei Monate zusätzlich Elterngeld und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können auch in ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Wie lange man Elterngeld bekommt, hängt davon ab, welche Variante man wählt und wie man sie miteinander kombiniert. Hier eine kleine Übersicht:

  • Basiselterngeld: In der Regel bis zu 12 Monate nach der Geburt. Bis zu 14 Monate, wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man „Partnermonate“. Die Partnermonate kann man auch bekommen, wenn man alleinerziehend ist.
  • ElterngeldPlus: Bis zu 28 Monate nach der Geburt. Ein Basiselterngeld-Monatsbetrag wird auf zwei ElterngeldPlus-Monatsbeträge verteilt.
  • Partnerschaftsbonus: Bis zu 32 Monate nach der Geburt.

Wie und wo beantrage ich Elterngeld?

Den Antrag auf Elterngeld kannst du erst nach der Geburt deines Kindes stellen. Damit kein Monat ohne Elterngeld verstreicht, solltest du innerhalb der ersten 3 Lebensmonate deines Nachwuchses den Antrag einreichen. Das Elterngeld wird für maximal 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Das Elterngeld ist Ländersache und muss in dem Bundesland beantragt werden, in dem du lebst. Den Antrag stellst du bei deiner für dich zuständigen Elterngeldstelle. In einigen Bundesländern kannst du den Elterngeld-Antrag auch online stellen.

Hier gibt es die Antragsformulare online:

Elterngeld-Formulare der Bundesländer:

Auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfährst du, welche Elterngeldstelle für dich zuständig ist.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Elterngeld benötigt?

Welche Unterlagen bzw. Nachweise zusätzlich zum Antrag auf Elterngeld benötigt werden, hängt unter anderem davon ab, was für ein Arbeitsverhältnis man hat.

Diese Unterlagen solltest du mit einreichen:

  • Die Geburtsurkunde deines Kindes oder die Geburtsbescheinigung.
  • Nachweise über dein bisheriges Einkommen.

Falls du nicht-selbstständig bist:

  • als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem dein Mutterschutz beginnt.
  • als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt deines Kindes.

Falls du selbstständig bist:

  • Dein letzter Steuer-Bescheid.

Falls du Arbeitnehmerin bist:

  • Bescheinigungen deiner Krankenkasse über dein Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
  • Bescheinigungen deines Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.

Falls du Beamtin oder Soldatin bist:

  • Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes.
  • Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.

Falls du als Mutter privat krankenversichert bist und eine Krankentagegeld-Versicherung hast:

  • Bescheinigungen deiner Krankenversicherung über dein Krankentagegeld während des Mutterschutzes.

Falls du Einkommen während der Elterngeld-Zeit hast:

Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:

  • Bescheinigung deines Arbeitgebers über deine Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

Bei selbstständiger Tätigkeit:

  • eine eigene Erklärung über deine bisherigen Arbeitszeiten und deine Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

Weitere Unterlagen oder Erklärungen können je nach Einzelfall nötig sein. Falls du etwas nachreichen musst, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Achte daher darauf, dass du schon bei der Antragsstellung möglichst nichts vergisst.

Informationen zur Elterngeld-Reform ab 01. September 2021

Ab dem 01. September 2021 wird nicht nur die Teilzeit-Regel erweitert, sondern es treten auch andere Regelungen in Kraft. Die Regeln haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst:

  • Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, bleibt die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern gleich. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.
  • Die Corona-Sonderregelung vom 1. März 2020 zum Partnerschaftsbonus wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das bedeutet: Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen.
  • Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von maximal 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch bei dem Partnerschaftsbonus gibt es eine Veränderung. Dieser kann künftig mit 24 bis 32 Arbeitsstunden pro Woche (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden.
  • Eltern von zu früh geborenen Kindern bekommen mehr Rücksicht und erhalten zusätzliche Elterngeldmonate. Das bedeutet: Wird das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate. Bei zwölf Wochen gib es drei Monate zusätzlich Elterngeld und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können auch in ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden.
  • Aufgrund von Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen können Eltern mit geringen selbständigen Einkünften von einer besseren Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld profitieren.
  • Die Einkommensgrenzen für Paare werden angepasst. Künftig haben Eltern nur einen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr gemeinsames Einkommen 300.000 Euro oder weniger im Jahr beträgt. Bisher lag diese Grenze bei 500.000 Euro.

Quellen: Familienportal | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | BMFSFJ #2

Über den Autor

Ahmet Dönmez

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