Wer Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, weiß: Günstig ist das nicht gerade. Zumindest in einem Großteil der deutschen Bundesländer und besonders dann, wenn eine Familie einen Kita-Platz für ihr einjähriges Kind benötigt. Wo die einen rund 500 Euro Gebühren zahlen dürfen, kann es je nach Wohnort für eine andere Familie sogar kostenlos sein. Doch woher kommen diese großen Unterschiede? Wie stellen sich die Kosten für Kindergarten und Krippe zusammen? Und wie viel zahlt man wo in Deutschland? Wir geben dir einen Überblick.

Gebühren für die Kita: Faktoren, die Kosten beeinflussen

Je nachdem, wo in Deutschland man lebt, unterscheiden sich die Kosten für Kindergarten und Krippe stark. Auch innerhalb eines Bundeslandes gibt es regional große Unterschiede. Denn die Gebühren sind landesweit meist nicht einheitlich geregelt und stellen sich durch folgende Faktoren zusammen:

Gebührenregelung auf kommunaler Ebene

Die einzelnen Kommunen innerhalb eines Bundeslandes entscheiden meist über die Höhe der Kita-Gebühren. Je nachdem, wie viel Geld zur Verfügung steht bzw. für die Kinderbetreuung eingesetzt wird, kann sich das bereits zur nächstgelegenen Gemeinde stark unterscheiden. In wohlhabenderen Städten und Gemeinden zahlen Eltern üblicherweise niedrigere Beiträge, da die notwendigen Mittel vorhanden sind, um Familien zu entlasten. In ärmeren Gemeinden müssen Eltern dagegen tiefer in die Tasche greifen.

Unterschiedliche Träger, unterschiedliche Kosten für Kindergarten und Krippe

Verschiedene Träger stellen Kitaplätze zur Verfügung:

  • Öffentliche Träger: Städte und Landkreise sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und somit für die Verwaltung kommunaler Kitas verantwortlich. Ca. ein Drittel aller Kindertagesstätten wird von öffentlichen, also städtischen, Trägern geleitet.
  • Freie Träger: In diesem Fall verwalten Kirchliche Träger, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Elterninitiativen oder privatwirtschaftliche Träger eine Kindertagesstätte. Die Gebühren einer Kita mit kirchlichem Träger sind oft ähnlich hoch wie die eines öffentlichen Trägers. Kitas, die aus einer Eltern-Kind-Initiative entstanden sind, sind meist teurer als kirchliche oder kommunale Träger, da sich hier die Eltern allein um alle anstehenden Aufgaben kümmern. Auch bei privatwirtschaftlichen Trägern, die in der Regel nicht mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden, fallen höhere Elternbeiträge an.

Wie setzen sich die Kosten für Kinderbetreuung zusammen?

In den meisten Kindertagesstätten gibt es Betreuungskosten plus Verpflegungskosten. Benötigen Eltern eine Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeiten, müssen sie dafür vielerorts eine Zusatzgebühr leisten. Fallen die Besuchsgebühren aufgrund des Alters des Kindes weg, heißt es nicht, dass gar keine Kosten monatlich mehr anfallen. Üblicherweise zahlen Eltern dann noch das Verpflegungsgeld für ggf. Frühstück und Mittagessen und eventuelle Zusatzgebühren, z.B. für die musikalische Frühförderung, Bastelmaterialien oder Ähnliches.

Kann ich die Kosten für Kindergarten oder Krippe steuerlich absetzen?

Ja, du kannst zwei Drittel deiner laufenden Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben geltend machen und so von der Steuer absetzen. Für jedes Kind kannst du bis zu 6.000 Euro Kosten ansetzen und davon zwei Drittel – also 4.000 Euro – pro Jahr abziehen.

KiTa-Qualitätsgesetz: Mehr Qualität für Kinderbetreuung

Mit dem neuen Gesetz will der Bund unter anderem den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern. © Kzenon – stock.adobe.com

Mit knapp vier Milliarden Euro unterstützt die Bundesregierung unter dem KiTa-Qualitätsgesetz die Länder in den Jahren 2023 und 2024 bei Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung. Damit knüpft der Bund an das Gute-KiTa-Gesetz an, unter dem in den Jahren 2019 bis 2022 5,5 Milliarden Euro in Kindertageseinrichtungen investiert wurden, um dort die Betreuungsqualität zu steigern. Die Mittel sollen vorrangig – mindestens bis zu 50 Prozent – in folgende sieben Handlungsfelder fließen:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Sprachliche Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Die Beitragsentlastung von Eltern ist bei diesem Gesetz jedoch nicht geplant. Städte und Gemeinde, die bereits Beitragsentlastungen eingeführt haben, sollen diese allerdings fortsetzen können, sofern der Schwerpunkt auf den sieben Handlungsfeldern liegt.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfährst du alles weitere über das KiTa-Qualitätsgesetz.

Kosten für Kinderbetreuung in den einzelnen Bundesländern

In vielen Bundesländern sucht man vergebens nach einer einheitlichen Regelung der Kinderbetreuungsgebühren. Aber: Fast die Hälfte der Bundesländer hat die Besuchsgebühren für Kindergartenkinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung abgeschafft. Welche Bundesländer das sind und welche Regelungen sonst gelten, liest du im folgenden Abschnitt.

Kita-Kosten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es große Unterschiede bei den Elternbeiträgen für Kitas. Grundsätzlich entscheidet jede Kommune selbst, ob sie Gebühren erhebt und in welcher Höhe. So zahlen Eltern in Heilbronn nichts für den Kindergarten, in Heidelberg hingegen bis zu 450 Euro im Monat. In den meisten Städten Baden-Württembergs ist die Höhe der Kita-Gebühr jedoch abhängig vom Einkommen der Eltern und von der Anzahl der Betreuungsstunden. Doch auch Städte, die dieses Modell fahren, lassen sich kaum miteinander vergleichen. Denn die jeweiligen Städte bieten zusätzlich unterschiedliche Zuschüsse oder Vergünstigungen an, die die Höhe der Kindergartengebühr beeinflussen.

Kita-Kosten in Bayern

Bayern bietet ebenso keine einheitliche Regelung bei der Höhe der Kita-Kosten. Der Bundesstaat entlastet jedoch Familien mit Kindergartenkindern ab drei Jahren bis Einschulung mit einem Beitragszuschuss von 100 Euro pro Kind und Monat. Je nach Höhe des Elternbeitrags für die Kindertageseinrichtung können die Kosten so reduziert werden oder fallen gänzlich weg. Zusätzlich dazu können Eltern mit einem jährlichen Gesamteinkommen von unter 60.000 Euro das Bayrische Krippengeld beantragen. Damit unterstützt der Bundesstaat Eltern zusätzlich mit bis zu 100 Euro im Monat, wenn das Baby das erste Lebensjahr vollendet hat und die Eltern allein die Kosten für die Betreuung tragen. In der Landeshauptstadt München ist der Besuch des Kindergartens seit 2019 kostenfrei.

Kita-Kosten in Berlin

In Berlin sind seit dem 1. August 2018 alle Kindertageseinrichtungen kostenfrei. Lediglich für die Verpflegung fällt eine Gebühr in Höhe von 23 Euro pro Monat an. Und auch diese kann wegfallen, wenn anspruchsberechtigte Eltern einen speziellen Pass beantragen. Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin erfährst du, wer Anspruch darauf hat. Für bestimmte Angebote wie Bio-Mittagessen oder sprachliche Förderung können Kitas zusätzliche Zahlungen verlangen, die den Maximalbetrag von 90 Euro im Monat jedoch nicht überschreiten dürfen.

Kita-Kosten in Brandenburg

Seit 2018 erhebt Brandenburg keine Elternbeiträge mehr für Kinder, die sich im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung befinden. Im Juni 2023 beschloss das Bundesland nun, die Gebühren für die Kinderbetreuung komplett abzuschaffen. Ab dem Kita-Jahr 2023/2024 fallen die Kosten für Kinder weg, die sich im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung befinden und ab dem Jahr 2024/2025 zahlen Eltern von Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung nichts mehr für den Kindergarten. Die Besuchsgebühr für Krippen-Kinder im Alter von null bis drei Jahren richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem Betreuungsumfang. Auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg findest du die Tabelle dazu.

Kita-Kosten in Bremen

In Bremen werden für Kinder unter drei Jahren monatlich Elternbeitragsgebühren und eine Mittagessenpauschale erhoben. Wie hoch die Gebühren sind, ist abhängig vom Einkommen der Eltern, der Haushaltsgröße, der Anzahl der Geschwisterkinder in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten und vom Betreuungsumfang. Weitere Informationen dazu findest du im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen. Seit 2019 zahlen Eltern von Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung keine Elternbeiträge mehr. Für sie fällt nur die Mittagessenpauschale an.

Kita-Kosten in Hamburg

Alle Familien, die in Hamburg leben, haben Anspruch auf eine tägliche fünfstündige Kita-Betreuung einschließlich eines warmen Mittagessens – und das komplett beitragsfrei. Das Angebot gilt für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zur Einschulung. In einer Kindertagespflege sind sogar bis zu 30 Stunden pro Woche beitragsfrei. Um die kostenfreie Betreuung zu erhalten, müssen Eltern in ihrem zuständigen Bezirksamt die Bewilligung eines Kita-Gutscheins oder einer Kindertagespflegebetreuung beantragen. Wird eine Betreuung über fünf Stunden am Tag hinaus benötigt, fallen je nach Einkommen, Familiengröße und Betreuungsumfang zusätzliche Gebühren an. Alle Infos dazu findest du in der Broschüre „Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“.

Kita-Kosten in Hessen

Seit August 2018 zahlen Eltern von Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung keine Elternbeiträge, wenn der tägliche Betreuungsumfang maximal 6 Stunden beträgt. Soll ein Kind länger betreut werden, werden die zusätzlichen Zeiten anteilig berechnet. Diese Regelung betrifft bisher nur die Kindertageseinrichtungen, die von den Gemeinden verwaltet werden. In Kindertagespflegen, für die die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendämter zuständig sind, gilt die Beitragsfreiheit bisher nicht. Für Kinder im Alter von unter drei Jahren gibt es keine landesweit einheitliche Regelung.

Kita-Kosten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern erhebt seit dem 1. Januar 2020 keine Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen mehr. Die Regelung gilt für alle Betreuungsarten – Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort – und umfasst bis zu 10 Stunden am Tag. Die Verpflegung ist allerdings nicht inbegriffen und wird den Eltern gesondert in Rechnung gestellt. Eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen für Eltern findest du in dieser Broschüre.

Kita-Kosten in Niedersachsen

In Niedersachsen ist seit 1. August 2018 der Kindergarten für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung kostenfrei. Das gilt für einen Betreuungsumfang von bis zu 8 Stunden am Tag an fünf Tagen der Woche. Werden zusätzliche Betreuungsstunden benötigt, entscheidet jede Kommune bzw. jeder Träger einer Kindertageseinrichtung selbst, ob zusätzliche Gebühren anfallen oder nicht. Die Beitragsfreiheit gilt allerdings nur für finanzhilfefähige Kindertageseinrichtungen, bisher nicht für Kindertagespflegen. Die Verpflegungskosten – das sogenannte Essensgeld – zahlen die Eltern weiterhin selbst, sofern keine Befreiung der Kosten vorliegt. Für Kinder unter drei Jahren gilt die Beitragsfreiheit nicht. Welche Gebühren Eltern für Krippenkinder zahlen müssen, ist in der Regel nach dem Einkommen gestaffelt.

Kita-Kosten in Nordrhein-Westfalen

Familien in Nordrhein-Westfalen zahlen teils sehr unterschiedliche monatliche Elternbeiträge für die Kinderbetreuung. Bei der Erhebung der Krippen- und Kindergartenkosten gilt in NRW grundsätzlich: Die letzten beiden Betreuungsjahre sind kostenfrei und das Jugendamt des Wohnsitzes entscheidet über die Höhe der Gebühren. Außerdem beeinflussen das Jahreseinkommen der Eltern und der Betreuungsumfang (25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden pro Woche) den zu zahlenden Beitrag. Je nach Gehalt, Alter des Kindes und Betreuungszeit können die Besuchsgebühren zwischen 0 Euro und 790 Euro schwanken. Die Rheinische Post zeigt die großen Unterschiede in einer Tabelle auf.

Kita-Kosten in Rheinland-Pfalz

Beitragsfrei ab zwei“ gilt seit dem 1. Januar 2020 in Rheinland-Pfalz. Für alle Kinder, die das zweite Lebensjahr vollenden, erhebt das Land keine Elternbeiträge – unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe oder einen Kindergarten besucht. Für jüngere Kinder und Hortkinder fallen weiterhin Beiträge an, die nach den Einkommensverhältnissen der Familie gestaffelt sind. Auch die Mittagsverpflegung bleibt weiterhin eine von den Eltern zu zahlende Leistung.

Kita-Kosten im Saarland

Bis zum 1. Januar 2027 will das Saarland schrittweise alle Kita-Elternbeiträge abschaffen und somit Familien entlasten, die jetzt und bis dahin Beiträge in unterschiedlicher Höhe zahlen – je nach Träger und Art der Kindertageseinrichtung. In der Landeshauptstadt Saarbrücken wird dabei nicht nach dem Einkommen der Eltern unterschieden. Als Höchstgrenze gilt ein Prozentwert, der von den Personalkosten der Einrichtung berechnet wird. Aktuell beträgt die Höchstgrenze maximal 10 Prozent der Personalkosten und wird bis 2027 jedes Jahr um 2,5 Prozent gesenkt. Aktuell profitieren Familien in Saarland von der Geschwisterregelung: Für das zweite Kind werden 75 Prozent, für das dritte 50 Prozent und für jedes weitere Kind nur noch 25 Prozent der Besuchsgebühr fällig.

Kita-Kosten in Sachsen

In Sachsen legen die Gemeinden den Elternbeitrag fest. Daher kann es regional zu großen Unterschieden kommen. Als Höchstgrenze gilt: Der Beitrag darf 15 bis 23 Prozent der gemeindedurchschnittlichen Sach- und Personalkosten für einen Platz in der Krippe und 15 bis 30 Prozent für einen Platz im Kindergarten nicht überschreiten. Gemeinden können frei entscheiden, ob das letzte Kindergartenjahr sowie der Hort beitragsfrei sind, da es dafür keine Kostenuntergrenze gibt. Der Elternbeitrag ist abhängig von der Anzahl der Kinder einer Familie, die in der Kindertageseinrichtung betreut werden, und den täglichen Betreuungszeiten in Stunden. So fallen in der Stadt Dresden für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie, das die Krippe, Tagespflege oder den Kindergarten besucht, keine Kosten an – abgesehen von der Mittagsverpflegung, die Eltern zusätzlich zahlen müssen. Infos dazu findest du z.B. auf der Webseite der Stadt Dresden.

Kita-Kosten in Sachsen-Anhalt

Eltern in Sachsen-Anhalt zahlen nur für ihr ältestes Kind im Kindergarten einen Beitrag – jüngere Geschwisterkinder sind kostenfrei. Abgesehen davon schwanken die Gebühren für eine Kindertageseinrichtung auch hier regional stark, da ebenfalls die einzelnen Kommunen über die Beitragshöhe entscheiden. Auch das Einkommen der Eltern und die Betreuungszeiten beeinflussen die Besuchsgebühr. Die Hauptstadt Magdeburg bietet im Landesvergleich mit durchschnittlich 150 Euro pro Monat für eine zehnstündige Betreuung in der Krippe günstige Elternbeiträge an. In anderen Gemeinden zahlen Familien bis zu 130 Euro mehr, wie MDR berichtete.

Kita-Kosten in Schleswig-Holstein

Durch dich Kitareform 2020 sind in Schleswig-Holstein die Kosten für Kindergarten, Krippe und Kindertagespflege nun landesweit einheitlich geregelt. So zahlen Eltern für ihr unter dreijähriges Kind maximal 5,80 Euro pro wöchentliche Betreuungsstunde. Bei einem Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche fallen somit 232 Euro monatlich an. Für Kinder über drei Jahren zahlen Eltern 5,66 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde. Eltern können eine Geschwisterermäßigung beantragen, falls weitere Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Familien mit geringem Einkommen können einen Antrag auf soziale Ermäßigung stellen. Auf der Webseite des Landesportals Schleswig-Holstein gibt es alle Informationen dazu.

Kita-Kosten in Thüringen

Grundsätzlich entscheiden die Gemeinden in Thüringen über die Höhe der Elternbeiträge. Diese sind nach Einkommen der Eltern, Betreuungsumfang und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder gestaffelt. Landesweit einheitlich geregelt ist jedoch die Beitragsfreiheit für Kinder im vorletzten und letzten Kindergartenjahr. Mehr dazu findest du auf der Webseite des Freistaates Thüringen.

Wo sind Kindergarten und Krippe beitragsfrei – Übersicht aller Bundesländer

Um einen direkten Vergleich bildlich darzustellen, haben wir die aktuellen Regelungen in den Bundesländern – was eine Beitragsbefreiung angeht – in einer Karte zusammengefasst.

Deutschlandkarte, die die Beitragsfreiheit von Kita-Gebühren in den Bundesländern aufzeigt.
Zur Legende: Die Kindergartenjahre sind nach Berücksichtigung des Alters aufgeteilt und gehen von einem Kindergarteneintrittsalter von drei Jahren und einem Muss-Kind beim Thema Einschulung aus.
Als Krippenkinder zählen in dieser Grafik alle Kinder von 0 bis 2 Jahren.
Das Design der Grafik ist vom Deutschen Jugendinstitut inspiriert. © baddel daddel / pixelliebe – stock.adobe.com

Der Wohnort entscheidet über Kita-Gebühren

Eine detaillierte Auflistung aller Kindergartenkosten eines Bundeslandes anhand einer Tabelle ist aufgrund der großen Unterschiede auf kommunaler und privatwirtschaftlicher Ebene kaum möglich. Sollte ein Umzug anstehen und du schwankst zwischen zwei Wohnungen in zwei Ortschaften, kann es sinnvoll für dich sein, die Gebühren unterschiedlicher Städte und Gemeinden anzufragen und zu vergleichen. So kann es sich lohnen, in den Wohnort zu ziehen, der weniger Gebühren für die Kinderbetreuung verlangt.

WELT.de: Wo Eltern am meisten für die Kita zahlen müssen

Riedel, Birgit & Geiger, Kristina & Otremba, Katrin & Dingfelder, Juliane. (2022). Eine neue Generation von Kita-Trägern. Herausforderungen und Chancen für Qualität und Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Forschungsbericht.

SWR.de: Kinderbetreuung in BW: Steigende Kita-Gebühren belasten Familien

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Für gute Kinderbetreuung bundesweit: das KiTa-Qualitätsgesetz

Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg: Teil I – Gesetze

Serviceportal Bremen: Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung oder in Kinder-Tagespflegestellen

Hamburg.de: Elternbeitrag

Soziales.Hessen.de: Landesförderung Beitragsfreistellung

Mecklenburg-Vorpommern. Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung: Beitragsfreie Kita

Bildungsportal Niedersachsen: Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder

KiTa-Portal NRW: Elternbeiträge: Was kostet der Platz in einer Kindertageseinrichtung

Rheinland-Pfalz Ministerium für Bildung: Beitragsfreiheit

Ministerium für Bildung und Kultur Saarland: Große Entlastung für Familien: Landtag beschließt Gesetz zum vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge

Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Kindertagesbetreuung

Landesportal Sachsen-Anhalt: Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt

Landesportal Schleswig-Holstein: Alle Fragen und Antworten zur Kitareform 2020

Über den Autor

Julia May

Hi! Ich bin Julia und seit 2018 Mama eines aufgeweckten Jungen, der meine Welt manchmal ganz schön auf den Kopf stellt. 2022 gesellte sich mein zweites Söhnchen hinzu und gemeinsam erleben wir den trubeligen Alltag einer vierköpfigen Familie. Meine Erfahrungen teile ich mit dir in zahlreichen Artikeln rund um Kindererziehung, Schwangerschaft und Gesundheit und gebe bewährte und hilfreiche Tipps, die deinen Familienalltag erleichtern.

Alle Artikel ansehen