Egal ob man nur kurz einkaufen oder abends ausgehen möchte: Alle Eltern fragen sich irgendwann einmal, ob sie ihre Kinder alleine zu Hause lassen können. Oft kommt es zu diesen Momenten auch ungeplant. Wenn beispielsweise der/die Babysitter:in plötzlich absagt und sich keine andere Aufsichtsperson auftreiben lässt. Doch ab wann dürfen Kinder überhaupt alleine zu Hause bleiben? Gibt es eine gesetzliche Regelung hierfür? Diese und weitere Fragen klären wir hier für dich.

Kinder alleine zu Hause lassen: Gesetzgebung und rechtliche Regeln

Einerseits haben Kinder das Recht auf elterliche Fürsorge und andererseits haben sie das Recht, sich selbstständig zu entwickeln. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird definiert, dass Eltern die Pflicht haben, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht dient dazu, um Kinder vor einem Schaden, den sie sich selbst oder Dritte ihnen zufügen könnten, zu schützen. Außerdem soll es andere Menschen vor einem Schaden schützen, den die eigenen Kinder ihnen zufügen könnten. Gleichzeitig heißt es im BGB aber, dass man bei der Pflege und Erziehung die wachsenden Fähigkeiten der Kinder und ihr wachsendes Bedürfnis zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen muss.

Die Frage des Alleinlassens ist hier also nicht eindeutig geregelt. Vor allem lässt sich nicht daraus schließen, ab wann man seine Kinder alleine lassen darf. Es gibt hierzu allerdings einige Richtwerte, die sich aus pädagogischen Grundsätzen und richterlichen Beschlüssen (u.a. zu Sachbeschädigungen durch Kinder) ableiten lassen können.

Kinder bis zum dritten Lebensjahr

Kinder bis zum dritten Lebensjahr dürfen nicht alleine gelassen werden. Allerdings müssen sie nicht ständig unter Beobachtung stehen. Es reicht aus, wenn man sich in Hörweite befindet und bei Problemen schnell vor Ort ist.

Drei- bis fünfjährige Kinder

Kinder dürfen für eine kurze Zeit alleine gelassen werden. Allerdings sollte man sie im Abstand von 15 Minuten kontrollieren.

Sechs- bis zehnjährige Kinder

Man darf Kinder zwischen sechs und zehn Jahren bis zu zwei Stunden alleine lassen. Man sollte allerdings immer wissen, wo sich die Kinder befinden und was sie gerade tun.

Kinder ab zehn Jahren

Ab dem zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auch über zwei Stunden alleine gelassen werden.

Kinder alleine lassen? Individuelle Reife und Entwicklung beachten!

Nicht nur das Alter der Kinder ist entscheidend darüber, ob man sie alleine zu Hause oder woanders lassen darf, sondern auch ihre individuelle Reife und Entwicklung. Man sollte wissen, wie verantwortungsbewusst die eigenen Kinder sind und was man ihnen zutrauen kann. Wenn dein Nachwuchs beispielsweise viel Quatsch macht, lässt du ihn besser nicht alleine. Denn wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2009 im Falle einer Sachbeschädigung durch Kinder festgelegt hat, sollten Kinder, je jünger und unvernünftiger sie sind, mehr von den Eltern beaufsichtigt werden.

Neben der individuellen Reife und Entwicklung spielen auch die Umgebung und Zeit eine wichtige Rolle. So wird abgeraten, jüngere Kinder in den Abendstunden alleine zu lassen. Zudem sollte man auch beim Thema ältere Geschwister als Aufsichtspersonen vorsichtig sein. Man sollte sich gut überlegen, ob man die Jüngsten wirklich in die Obhut der älteren Geschwister geben möchte. Es kann nämlich sein, dass sie sich gegenseitig anstacheln und so noch mehr Unsinn machen könnten als sonst – vor allem dann, wenn kein großer Altersunterschied zwischen ihnen besteht.

Vorsichtsmaßnahmen, wenn man Kinder zu Hause alleine lassen will

Kommt es zu der Situation, dass du deinen Nachwuchs zum ersten Mal alleine zu Hause lassen willst/musst, dann sollten diverse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Denn auch wenn das Vertrauen groß ist, kann es zu gefährlichen Situationen kommen.

  • Wohnung kindersicher machen:
    • Feuerzeuge, Brotmesser, giftige Chemikalien und andere Gefahrenquellen außer Reichweite der Kinder aufbewahren.
    • Fenster und Balkontür verschließen (evtl. mit einem Schloss).
    • Wohnungstür verschließen.
  • Klare Regeln festlegen, wie bspw.:
    • Die Herdplatte bzw. der Backofen wird nicht angemacht.
    • Es darf nur das im Fernsehen angeschaut werden, was erlaubt ist.
    • Fremden darf nicht die Tür geöffnet werden.
    • Nicht mit dem Telefon herumspielen.
  • Für den Fall eines Notfalls:
    • Nummer von Mama oder Papa auf die Kurzwahl des Telefons setzen.
    • Nachbarn Bescheid geben. Im Notfall kann der Nachwuchs zu ihnen.

Du kannst deinen Nachwuchs am besten an das Alleinsein gewöhnen, wenn ihr gemeinsam übt. So kannst du dein Kind bzw. deine Kinder zunächst nur eine sehr kurze Zeit alleine lassen und dann nach und nach die Dauer deiner Abwesenheit steigern. So bekommst du ein Gefühl dafür, wie lange dein Nachwuchs ohne Probleme unbeaufsichtigt bleiben kann. Zudem kannst du so auch überprüfen, ob sich deine Kinder an die Regeln halten. Bitte zum Beispiel eine nur dir bekannte Person darum, an der Tür zu klingeln. Damit kannst du überprüfen, ob dein Nachwuchs die Tür einer fremden Person aufmacht.

Bevor du dein Kind bzw. deine Kinder alleine lässt, solltest du stets Bescheid geben, wann und wohin du gehst, wie lange du dort bist und wann du wieder zu Hause ankommst. So weiß dein Nachwuchs immer darüber Bescheid und gerät nicht in Panik, falls er kurz bevor du weg bist einschläft und dich nach dem Aufwachen nicht mehr findet.

Lässt du dein Kind oder Kinder alleine zu Hause? Falls ja, wie gehst du damit um? Teile es uns doch im Kommentarbereich mit. Wir freuen uns auf deine Nachricht!

Quellen: Bundesgerichtshof | Gesetze im Internet | Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. | HDI

Über den Autor

Ahmet Dönmez

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