Als neue Eltern stehen dir in Deutschland einige staatliche Geldleistungen zu. So auch das Kindergeld. Wann du Anspruch darauf hast, wann du das Kindergeld beantragen solltest, und weitere Informationen erhältst du hier.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich haben alle Eltern in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn sie unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Doch auch Eltern, die beschränkt steuerpflichtig sind, können Elterngeld erhalten. Den Anspruch der Geldleistung regeln das Einkommenssteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Nach dem EStG hat Anspruch, wer

  • Deutscher Staatsangehöriger ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat,
  • Staatsangehöriger der Schweiz oder aber ausländischer Staatsangehöriger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Europäischen Union (EU) ist und in Deutschland wohnt (in den ersten drei Monaten mit Nachweis über inländische Einkünfte),
  • Ausländischer Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzt.

Nach dem BKGG hast du in bestimmten Fällen ebenfalls Anspruch auf Kindergeld, wenn du nicht in Deutschland wohnst und nicht unbeschränkt steuerpflichtig bist.

Anspruch nach dem BKGG hat, wer

  • in einem versicherungspflichtigen Verhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht,
  • einer Tätigkeit als Missionar oder Entwicklungshelfer nachgeht,
  • als Beamter außerhalb Deutschlands im Einsatz ist,
  • Lebenspartner oder Ehegatte eines NATO-Mitglieds sowie Staatangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates ist und in Deutschland lebt,
  • in einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz lebt und in Deutschland entweder als Angestellter oder Selbstständiger arbeitet oder Rente bezieht.

Es sind jedoch nicht nur die leiblichen Eltern anspruchsberechtigt. Auch Stiefeltern, Großeltern, Pflegeeltern und Adoptiveltern können Kindergeld für Kinder erhalten, die in ihrem Haushalt leben. Die Auszahlung erhält jedoch stets nur eine erziehungsberechtigte Person pro Haushalt.

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt.

Wo muss ich das Kindergeld beantragen?

Um Kindergeld zu erhalten, musst du die entsprechenden Anträge zunächst schriftlich ausfüllen und bei deiner zuständigen Familienkasse einreichen. In der Regel befindet sie sich bei der Arbeitsagentur in deinem Ort. Wenn du in Deutschland arbeitest, aber sich dein Wohnsitz im Ausland befindet, dann solltest du den Antrag in dem Ort stellen, in dem sich die Zahlstelle deines Arbeitgebers befindet.

Kindergeld online beantragen

Du kannst das Formular auch online ausfüllen und deine Daten auf diese Weise vorab elektronisch an die Familienkasse übermitteln. Nachweise kannst du ebenfalls hinzufügen. Doch auch, wenn du bereits online einige Informationen bereitstellst, musst du den Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post an das zuständige Amt schicken.

Wann sollte ich Kindergeld beantragen?

Am besten bereitest du alle benötigten Unterlagen weitestgehend schon in der Schwangerschaft vor und beantragst das Kindergeld direkt, wenn dein Baby auf der Welt ist. So stellst du sicher, dass du die Auszahlung so bald wie möglich erhältst.

Achtung: Du kannst das Kindergeld auch rückwirkend beantragen, allerdings nur bis zu sechs Monate. Achte darauf, dass du diese Frist nicht verpasst und beantrage es am besten frühzeitig, um kein Geld zu verschenken.

Wie und in welcher Höhe erhalte ich das Kindergeld?

Nach Beantragung und erfolgreicher Bearbeitung des Antrags erhältst du das Kindergeld monatlich. Die Endziffer der Kindergeldnummer gibt Aufschluss über den Auszahlungstermin: Eine hohe Ziffer bedeutet eine spätere Auszahlung im Monat. Die Bundesagentur für Arbeit informiert online über die unterschiedlichen Auszahlungstermine.

Seit Januar 2021 wird das Kindergeld in folgender Höhe ausgezahlt:

  • 1. und 2. Kind: 219 Euro
  • 3. Kind: 225 Euro
  • Jedes weitere Kind: 250 Euro

Grundsätzlich zählt das älteste von mehreren Geschwisterkindern als das erste Kind bei der Kindergeldberechnung. Ist das älteste Kind jedoch nicht mehr kindergeldberechtigt, zählt das zweiälteste Kind als das „erste“ Kind.

Kindergeldanspruch bei Alleinerziehenden bzw. getrenntlebenden Paaren

Grundsätzlich erhält der oder die Erziehungsberechtigte Kindergeld, in dessen Haushalt das gemeinsame Kind dauerhaft wohnt und gemeldet ist. Auch hier gilt: Nur ein Elternteil kann Kindergeld beziehen, auch wenn die Betreuung des Kindes gleichwertig aufgeteilt wird.

Für den Elternteil, der das Kindergeld nicht bezieht, zählt das Kind jedoch als sogenanntes Zählkind. Das bedeutet, es wird bei weiteren Kindern – etwa gemeinsame Kinder mit einer/einem neuen Partner:in – berücksichtigt und zählt als erstes Kind, die gemeinsamen Kinder als zweites und drittes in der Rangfolge. Das Kindergeld kann dementsprechend höher ausfallen.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Alle anspruchsberechtigten Eltern erhalten nach Beantragung das Kindergeld – unabhängig vom Gehalt.

Je nach Einkommen kann es sich für Eltern jedoch lohnen, sich das Kindergeld nicht auszahlen zu lassen, sondern Kinderfreibeträge bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen. Dadurch musst du von vornherein weniger Steuern zahlen. Im Jahr 2021 betragen die Freibeträge für Kinder insgesamt 8.388 Euro für beide Eltern (4.194 für ein Elternteil).

Welches Modell sich mehr für deine Familie lohnt, prüft das Finanzamt bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, der sogenannten Günstigerprüfung. Die Prüfung erfolgt automatisch, du musst dafür nichts beantragen. Eine sehr anschauliche Grafik mit Fallbeispielen zu verschiedenen Einkommen und welche Variante steuerlich günstiger ist, zeigt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

An wen und bis wann wird das Kindergeld nach Beantragung ausgezahlt?

Das Kindergeld wird an alle Kinder gezahlt, die

  • in Deutschland wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
  • in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums wohnen,
  • oder in der Schweiz leben.

Die Staatsangehörigkeit des Kindes ist dabei egal. Es muss sich jedoch mit seiner steuerlichen Identifikationsnummer identifizieren lassen.

Du erhältst das Kindergeld grundsätzlich ab Geburt deines Kindes bis zu seinem 18. Geburtstag. Darüber hinaus kann sich der Auszahlungszeitraum unter folgenden Bedingungen verlängern:

  • Dein Kind befindet sich in einer Berufsausbildung.
  • Es ist als ausbildungssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet.
  • Dein Kind leistet einen Freiwilligendienst im Inland oder Ausland.
  • Es absolviert ein Praktikum als Teil seiner Berufsausbildung.

Eine Auszahlung des Kindergeldes erfolgt dann maximal so lange, bis dein Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Auch in Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungen wird das Kindergeld bis zu vier Monate weitergezahlt, sofern die neue Ausbildung (z.B. ein Studium, Freiwilligendienst oder eine Berufsausbildung) auch nach diesen vier Monaten beginnt.

Ist dein volljähriges Kind arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet, erhältst du das Kindergeld maximal bis zum 21. Geburtstag.

Den Antrag auf Kindergeld für Kinder über 18 sowie alle notwendigen Formulare findest du online bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wann das Kindergeld NICHT weitergezahlt wird

Beim Kindergeld gibt es keine Einkommensgrenze mehr. Wenn sich dein Kind im Erststudium befindet oder eine erste berufliche Ausbildung nach dem Schulabschluss absolviert, kann es neben der Ausbildung so viel arbeiten und verdienen, wie es möchte.

Kniffeliger ist es, wenn sich dein Kind in einer Zweitausbildung befindet. Wenn es also nach dem Bachelorabschluss noch den Master dranhängen möchte, oder nach erfolgreich beendeter Berufsausbildung noch ein Studium anstrebt. Dann wird das Kindergeld nur weitergezahlt, wenn das Kind einer Nebentätigkeit nachgeht, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet.

Sonderregelung für Kinder mit Behinderung

Für Kinder mit Behinderung gelten besondere Regeln. Unter bestimmten Bedingungen wird das Geld dann unabhängig vom Alter weitergezahlt – etwa, wenn das Kind aufgrund der Behinderung nicht seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Wie sieht es mit dem Kindergeld bei Arbeitslosigkeit aus?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, zählt das Kindergeld als „unschädliche Leistung“ und wirkt sich nicht auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Im Gegenteil: Die Betreuung eines kindergeldberechtigten Kindes kann den Leistungssatz von 60 auf 67 Prozent erhöhen.

Anders sieht es beim Arbeitslosengeld II oder Hartz IV aus: Das Kindergeld zählt hier als Einkommen und wird auf die Leistung angerechnet.

Wer erhält den Kinderzuschlag?

Neben dem Kindergeld zahlt die Familienkasse auch einen Kinderzuschlag (KiZ) an Eltern mit einem geringen Einkommen aus. Der Kinderzuschlag dient als finanzielle Unterstützung für Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber zusätzlich noch den von ihrem Kind bzw. ihren Kindern.

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Kind lebt in deinem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet.
  2. Du beziehst Kindergeld für das Kind.
  3. Als Paar habt ihr ein monatliches Mindesteinkommen von 900 Euro brutto (600 Euro brutto, wenn alleinerziehend).
  4. Zusammen mit dem Kinderzuschlag plus evtl. Wohngeld reicht das Geld für den Familienunterhalt aus.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du für eine Dauer von sechs Monaten Kinderzuschlag von monatlich bis zu 205 Euro pro Kind erhalten. Nach Ablauf dieses Bewilligungszeitraums musst du den Kinderzuschlag neu beantragen.

Quellen

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kindergeld
Familienportal.de
Arbeitsagentur.de

Über den Autor

Julia May

Hi! Ich bin Julia und seit 2018 Mama eines aufgeweckten Jungen, der meine Welt manchmal ganz schön auf den Kopf stellt. 2022 gesellte sich mein zweites Söhnchen hinzu und gemeinsam erleben wir den trubeligen Alltag einer vierköpfigen Familie. Meine Erfahrungen teile ich mit dir in zahlreichen Artikeln rund um Kindererziehung, Schwangerschaft und Gesundheit und gebe bewährte und hilfreiche Tipps, die deinen Familienalltag erleichtern.

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