Egal ob Kauf oder Neubau: Der Staat fördert seit September 2018 Familien mit Kindern beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell. Derzeit läuft der Zuschuss aus und obwohl bereits eine wichtige Frist überschritten worden ist, können viele Familien dennoch vom Baukindergeld profitieren – und zwar rückwirkend! Wie es geht, verraten wir dir hier.

Was ist das Baukindergeld?

Seit September 2018 greift die Bundesregierung Familien mit Kindern beim Eigenheimkauf unter die Arme und hilft ihnen mit dem Baukindergeld. Familien, die ein Haus bauen oder kaufen, eine Eigentumswohnung kaufen oder die gemietete Wohnimmobilie kaufen und dort weiterhin wohnen, werden finanziell unterstützt.

Derzeit läuft die staatliche Förderung aus, allerdings haben viele Familien immer noch die Möglichkeit, rückwirkend an das Geld zu kommen. Denn Baukindergeld kann für alle Käufe ab dem 01.01.2018 beantragt werden. Im Folgenden erklären wir dir, wie du es bekommen kannst.

Baukindergeld rückwirkend erhalten: Wer kann gefördert werden?

Generell haben alle Alleinerziehende und Familien mit mindestens einem Kind Anspruch auf Baukindergeld. Jedoch müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit man gefördert werden kann.

Bedingungen für Baukindergeld:

  • Das versteuernde Jahreseinkommen pro Haushalt darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten. (Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro)
  • Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein und im gleichen Haushalt leben.
  • Bei der Wohnimmobilie handelt es sich um die erste eigene.
  • Man muss in das neue Eigenheim bereits eingezogen sein.
  • Das neue Eigenheim muss sich in Deutschland befinden.
  • Der unterzeichnete Kaufvertrag oder die Baugenehmigung muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 datiert sein.

Hast du deinen Kaufvertrag vor dem 01.04.2021 unterzeichnet bzw. die Baugenehmigung erhalten und wohnst nicht länger als sechs Monate in deinem förderungsfähigen Heim, dann hast du Glück und kannst Baukindergeld rückwirkend bekommen. Auch, wenn dein neues Eigenheim noch nicht fertiggestellt worden ist, hast du genug Zeit für die Antragstellung. Die Frist dafür endet nämlich am 31.12.2023. Schaffst du es bis dahin in dein neues zu Hause einzuziehen, kannst du Baukindergeld bekommen.

Wieviel Baukindergeld bekommt man?

Hast du Baukindergeld erfolgreich beantragt, erhältst du je Kind zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro. Insgesamt erhält man dann 12.000 Euro pro Kind. Kinder, die noch unter 18 Jahre alt sind und mit dir in die neue Immobilie einziehen, werden dabei berücksichtigt.

Werden deine Kinder in den kommenden Jahren älter als 18 Jahre und bzw. oder ziehen sie von zu Hause aus, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus und du erhältst weiterhin Baukindergeld. Falls du aber dann kein Kindergeld mehr erhältst, wird die Zahlung eingestellt. Auch wird Baukindergeld nur so lange ausgezahlt, solange man in dem neuen Eigenheim wohnt. Ziehst du aus und vermietest es an jemand anderen oder verkaufst du es, dann wird auch die Zahlung eingestellt.

Übrigens: Wer in Bayern wohnt und dort auch Baukindergeld beantragt, bekommt mehr Geld. Denn der Freistaat zahlt zum Baukindergeld zehn Jahre lang zusätzliche 300 Euro jährlich pro Kind sowie einmalig 10.000 Euro Eigenheimzulage.

Wie und wo kann Baukindergeld beantragt werden?

Baukindergeld kann online bei der KfW beantragt werden. Anträge in anderer Form können von der KfW nicht bearbeitet werden. Nachdem du die Antragsbestätigung erhalten hast, musst du innerhalb von drei Monaten nach Antragsbestätigung die Nachweisdokumente liefern.

Diese Nachweisdokumente brauchst du:

  • Einkommensteuerbescheide
  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug
  • Notarieller Kaufvertrag/Baugenehmigung

Nachdem du alle Nachweise eingereicht hast, wird dein Antrag geprüft und du wirst per E-Mail informiert, ob dein Antrag genehmigt wurde. War die Prüfung erfolgreich, kannst du dich über mindestens 1.200 Euro Baukindergeld pro Jahr freuen.

Quellen: KfW | Verbraucherzentrale

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Über den Autor

Ahmet Dönmez

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