In der Elternzeit kann ein Nebenjob ideal sein, um die Haushaltskasse etwas aufzubessern. Doch wenn Elterngeld bezogen wird, müssen Mütter und Väter schon bei einem Minijob einiges beachten. Wir verraten dir, was du tun musst, um während des Elternbezugs arbeiten zu können und worauf du dabei achten solltest.

Was versteht man unter Elternzeit und Elterngeld?

Unter Elternzeit versteht man die unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Beide Elternteile haben Anspruch auf die Elternzeit, bis ihr Neugeborenes sein drittes Lebensjahr vollendet hat – egal, in welchem Arbeitsverhältnis man steht. Diese Zeit nutzen Mütter und Väter oft, um Elterngeld zu beantragen. Die Entgeltersatzleistung soll einen finanziellen Ausgleich für die Eltern schaffen. Der Mindestsatz von Elterngeld ist 300 Euro und kann bis zu 1800 Euro monatlich betragen. Dabei spielt neben dem Einkommen nach der Geburt auch das mögliche Einkommen während des Elterngeldbezugs eine Rolle.

Anrechnung eines Minijobs auf das Elterngeld

Da es beim Basiselterngeld keine Freibeträge gibt, wird sogar ein Zuverdienst durch einen Minijob angerechnet und das Elterngeld entsprechend gekürzt. Grundsätzlich gilt dabei auch, dass man nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten darf. Der Mindestsatz von 300 Euro bleibt davon allerdings unberührt. Wenn man Basiselterngeld bezieht, bekommt man es nach erfolgreicher Beantragung – aber nur, wenn die Höhe des Einkommens während des Elterngeldbezugs 75 Prozent des vorherigen Einkommens nicht überschreitet.

In der Regel ersetzt das Basiselterngeld 65 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Wie viel Prozent genau ersetzt werden, hängt von der Höhe des bisherigen Einkommens ab. Weiterführende Infos dazu bekommst du in unserem Elterngeld-Artikel.

Tricks für mehr Elterngeld
Ein Minijob eignet sich perfekt, um in der Elternzeit die Haushaltskasse etwas aufzubessern. © pikselstock – stock.adobe.com

Wenn ein Job während des Bezugs von Basiselterngeld ausgeführt wird, findet eine andere Berechnung als bisher statt. Für die Berechnung vom Elterngeld wird dann das Einkommen aus den 12 Monaten vor dem Monat der Geburt und dem anzurechnenden Einkommen aus der Arbeit bzw. dem Minijob während des Elterngeldbezugs berücksichtigt. Daraus wird der Differenzbetrag ermittelt, worauf erst dann die Ersatzrate von 65 bis 67 Prozent angewandt wird.

Beispielrechnung

Eine Frau hatte in den 12 Monaten vor der Geburt ihres Kindes ein monatliches Nettoeinkommen von 1200 Euro. Da ihr Einkommen nicht höher als 1200 ist, wird eine Ersatzrate von 67 Prozent angewandt. So kommt sie auf ein Basiselterngeld von 804 Euro im Monat. Arbeitet sie während des Elterngeldbezugs auf Minijob-Basis für 450 Euro im Monat, reduziert sich ihr monatliches Elterngeld, da die Ersatzrate von 67 Prozent auf den Differenzbetrag der beiden angewandt wird. 1200 abzüglich 450 ergeben 750 Euro. 67 Prozent davon ergeben dann 502,50 Euro Basiselterngeld. Zusammen mit Minijob kommt sie dann auf insgesamt 952,50 Euro.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf ihrem Familienportal für die Berechnung des Elterngeldes einen Elterngeldrechner zur Verfügung. Dort kannst du selbst berechnen, wie viel Elterngeld du theoretisch bekommst.

ElterngeldPlus als Alternative

Statt einen Antrag auf Basiselterngeld zu stellen, können Eltern das ElterngeldPlus für sich beanspruchen. ElterngeldPlus ist für Eltern gedacht, die kurz nach der Geburt ihres Kindes wieder in Teilzeit bzw. auf Minijob-Basis arbeiten möchten. Eltern kriegen dann monatlich zwar weniger Geld, als mit Basiselterngeld, haben allerdings eine doppelt so lange Bezugszeit. Wenn das Einkommen aus der Beschäftigung während des Elterngeldbezugs nicht über 50 Prozent des Einkommens vor der Geburt entspricht, findet auch keine Kürzung des Elterngeldes statt.

Minijob in der Elternzeit: Diese Möglichkeiten gibt es

Wenn man während des Elterngeldbezugs in der Elternzeit ist, gibt es zwei Möglichkeiten für einen Minijob. Einerseits kann man beim aktuellen Arbeitgeber auf Minijob-Basis arbeiten und andererseits bei einem externen Arbeitgeber. Normalerweise darf man nicht bei demselben Arbeitgeber neben einer Hauptbeschäftigung einen Minijob haben. Da allerdings die Hauptbeschäftigung während der Elternzeit ruht, ist dies erlaubt. Wenn man bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchte, braucht man eine Genehmigung des Arbeitgebers. Die Beschäftigung muss bei beiden Fällen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

Quellen:
Minijob-Zentrale: Kann während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber ein Minijob ausgeübt werden? | Familienportal: Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? | Spiegel: Nebenjob in der Elternzeit – was erlaubt ist und was nicht

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Über den Autor

Ahmet Dönmez

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