Der 20. September 2022 ist ein ganz besonderer Tag. Denn heute ist Weltkindertag. Unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“ soll auch in diesem Jahr auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam gemacht werden. Wir verraten dir alles was du über den Weltkindertag 2022 wissen musst und fassen die 10 wichtigsten Kinderrechte für dich zusammen.

Weltkindertag 2022: „Gemeinsam für Kinderrechte“

Jedes Jahr feiern wir am 20. September in Deutschland den Weltkindertag. Heute findet der besondere Tag bereits zum 68. Mal statt und rückt erneut die Rechte und Bedürfnisse von Kindern in den Fokus. In diesem Jahr steht der Weltkindertag unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., UNICEF Deutschland und Co. wollen mit diesem Motto klar machen, dass es an der Zeit ist, Kinderrechte fest im Grundgesetz zu verankern. Die große Koalition wollte eigentlich noch in dieser Legislaturperiode die vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschließen, allerdings scheiterte sie am 8. Juni 2021. Grund war die Uneinigkeit bei den Formulierungen zum Kindeswohl und zum Recht des Kindes auf Beteiligung. Mit der neuen Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird endlich ein neuer Versuch gestartet, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Dabei möchte sich die Bundesregierung an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonventionen (UN-KRK) orientieren.

Damit der neue Formulierungsvorschlag dem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention wirklich gerecht wird, setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk mit vielen Partnerorganisationen stark ein und macht am diesjährigen Weltkindertag abermals mit Demonstrationen, Festen und Veranstaltungen auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam – denn besonders die aktuelle Situation der Kinder während der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg machte deutlich, dass Kindern heutzutage immer noch kaum zugehört wird und ihre Belange häufig hintenangestellt werden.

Ehrentag für Kinder: In über 145 Staaten weltweit

Über 145 Staaten weltweit widmen den Kindern einen besonderen Tag. Als Geburtsstunde dieses Ehrentages für Kinder gilt die 9. Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. September 1954. Dort wurde allen Mitgliedsstaaten empfohlen, einen weltweiten Kindertag einzurichten. Dabei wurden drei Ziele verfolgt:

  1. Einsatz für die Rechte von Kindern.
  2. Förderung der Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen.
  3. Verpflichtung der Regierungen, die Arbeit des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF einmal pro Jahr zu unterstützen.

Die Generalversammlung stellte den UN-Mitgliedsstaaten allerdings die Art und Weise der Umsetzung frei. Zudem durften sie für sich selbst entscheiden, an welchem Datum der Weltkindertag stattfinden soll. Daher gibt es für den Ehrentag der Kinder kein international einheitliches Datum. So wird beispielsweise in über 40 Staaten der 1. Juni als Internationaler Kindertag gefeiert. Andere feiern den Weltkindertag am 20. November als Internationalen Tag der Kinderrechte, da die UN-Vollversammlung an diesem Tag im Jahre 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedete. Deutschland entschied sich für den 20. September und feiert diesen als Weltkindertag.

Übrigens: In Thüringen ist der Weltkindertag seit 2019 ein gesetzlicher Feiertag.

Die 10 wichtigsten Kinderrechte zum Weltkindertag 2022

Die Rechte der Kinder wurden in Form der UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. In der Konvention wurde in 54 Artikeln alle Rechte der Kinder festgehalten. Bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten dieser zugestimmt. Zum Weltkindertag 2022 wollen wir dir die 10 wichtigsten Kinderrechte laut dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. vorstellen.

Kinder spielen auf dem Spielplatz und halten sich an die Regeln und Vorschriften.
Weltweit ist in über 145 Staaten ein Tag den Kindern gewidmet. In Deutschland ist es der 20. September. © pressfoto – de.freepik.com

Gleichberechtigung (Artikel 2)

Kinder haben genauso wie jeder andere Mensch, das Recht auf Gleichberechtigung. Sie dürfen unter keinen Umständen diskriminiert oder benachteiligt werden.

Das Wohl des Kindes (Artikel 3)

Egal ob in der Familie, Schule, in anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen oder sogar vor Gericht: Das Wohl des Kindes sollte bei allen Entscheidungen und den darauffolgenden Maßnahmen stets berücksichtigt werden.

Meinungsfreiheit und Beteiligung (Artikel 12 und 13)

Kinder haben das Recht auf Meinungsfreiheit. Sie dürfen sich frei ihre eigene Meinung bilden und diese äußern. Zudem haben sie das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen.

Zugang zu Medien und Informationsbeschaffung (Artikel 17)

Mit dem Recht auf Meinungsfreiheit haben Kinder auch das Recht, sich alle Informationen zur Meinungsbildung selbst zu beschaffen. Dafür dürfen sie auch Zugang zu Medien haben, allerdings müssen Kinder dabei vor schädlichen Inhalten geschützt werden.

Schutz vor Gewalt (Artikel 19)

Der Schutz vor Gewalt umfasst jegliche Form von Gewaltanwendung. Egal ob die Gewaltanwendung körperlicher oder psychischer Natur ist – Kinder müssen davor geschützt werden. Dies schließt auch den Schutz vor Missbrauch und (wirtschaftlicher) Ausbeutung ein.

Schutz im Krieg und auf der Flucht (Artikel 22 und 38)

Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt und versorgt zu werden.

Recht auf Gesundheit (Artikel 24)

Die Vertragsstaaten müssen sicherstellen, dass Kinder das Höchstmaß an Gesundheit erlangen können. Es dürfen daher den Kindern keinerlei Gesundheitsdienste vorenthalten werden. Das heißt, es muss dafür gesorgt sein, dass es genügend Krankenhäuser, Ärzte und Medikamente für Kinder gibt.

Angemessene Lebensbedingungen (Artikel 27)

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, für Kinder einen angemessenen Lebensstandard – insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung und Wohnung – zu gewährleisten. In Deutschland ist beispielsweise das Kindergeld eine der Maßnahmen, die Kinder bei der Erreichung eines angemessenen Lebensstandards unterstützen.

Recht auf Bildung (Artikel 27)

Kinder haben das Recht auf Bildung. Um eine Chancengleichheit zu garantieren, gibt es die Schulpflicht. Mit den dort erlangten Kenntnissen haben Kinder eine Grundlage, worauf sie aufbauen können, um später eine Arbeitsstelle zu finden.

Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung (Artikel 31)

Spiel, Freizeit und Erholung sind auch Teil der Rechte der Kinder. Jedes Kind hat das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Die Vertragsstaaten müssen diese anerkennen und fördern (z.B. Spielplätze).

Trotz Kinderrechtskonvention: Nicht immer werden alle Rechte eingehalten

Die Kinderrechtskonvention von 1989 verpflichtet alle Vertragsstaaten, die Rechte von Kindern einzuhalten. Doch laut Kinderorganisationen soll bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Einhaltung der Rechte nicht immer alles problemlos laufen. Vor allem aktuell, im Hinblick auf den Klimawandel, der wachsenden Armut und den gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges sehen sie eine Bedrohung der Kinderrechte. Laut Kinderorganisationen muss noch viel getan werden, damit die Achtung und Einhaltung der Kinderrechte vollständig gewährleistet werden kann. In Deutschland fordern daher das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., UNICEF und andere Kinderorganisationen eine Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz.

Quellen: Deutsches Kinderhilfswerk e.V. | UNICEF | Kindersache | Weltkindertag

Über den Autor

Ahmet Dönmez

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